Neues Verpackungsgesetz 2022 – Was ändert sich - Cubisten
Cubisten Neues Verpackungsgesetz 2022: was ändert sich

Neues Verpackungsgesetz 2022 – Was ändert sich

Das 2019 in Kraft getretene Verpackungsgesetz (VerpackG) wird regelmäßig überarbeitet. Auch in 2022 treten wieder neue Regelungen in Kraft und damit gibt es auch neue Pflichten für Händler. Die ausschlaggebenden Änderungen, die am 1. Juli 2022 in Kraft treten, betreffen die sogenannten “systembeteiligungspflichtigen Versandverpackungen”. In unserem Blog kannst Du alles über die neuen Regelungen im Verpackungsgesetz 2022 erfahren.

Im E-Commerce sind die sog. „systembeteiligungspflichtige Versandverpackungen“ alle Versandpackungen die beim Endverbraucher letztendlich als Verpackungsmüll landen. Sprich alle Arten von verwendeten Kartons und Versandtaschen sowie Füllmaterialien. Schon seit 2019 sind die Hersteller und auch die Verursacher dieser Verpackungen verpflichtet sich beim Verpackungsregister LUCID zu registrieren um sich mittels des „dualen Systems“ an den Entsorgungskosten für diese Verpackungen (konkret: den damit anfallenden Müll) zu beteiligen.

Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG), welches 2019 in Kraft getreten ist, wird laufend überarbeitet, um sich an die sich ändernden Gegebenheiten im Handel anzupassen. Im Juli 2022 wird es wiederum zu einer Novellierung beim Verpackungsgesetz kommen. Dieses Mal betreffen die relevanten Änderungen die systembeteiligungspflichtigen Versandverpackungen. Konkret bedeutet dies, Registrierungs- und Prüfpflicht für Versandverpackungen werden für Online-Händler und Fulfillment-Dienstleister neu verteilt. Für Online Händler, Betreiber von elektronischen Marktplätzen und Logistiker kommen demnach ab Sommer 2022 neue Pflichten zu.

Was ist das Ziel des Verpackungsgesetzes?

Im Verpackungsgesetz geht es darum, die Rücknahme und Verwertung von gewerbsmäßig in Umlauf gebrachten Verpackungen zu reglementieren. Als Privatperson, wenn man ein Paket versendet, ist man davon natürlich nicht betroffen.

Mit dem VerpackG verfolgt der Gesetzgeber mehrere Ziele:

  1. Verpackungsaufkommen reduzieren
  2. Nutzung recyclebarer Verpackungen fördern
  3. stärkere Kontrolle durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)
  4. Schlupflöcher von Herstellern und Händlern beseitigen

Wer ist vom Verpackungsgesetz betroffen?

Ab 1. Juli 2022 gelten Händler als Hersteller/Verursacher von systembeteiligungspflichtiger Versandverpackung. Was hier wichtig ist: Das trifft auch zu, wenn Du dein Fulfillment auslagerst. Du als Auftraggeber musst dich nun um alle Herstellerpflichten kümmern.

Zitat VerpackG, Verpackungsgesetz, §7 Abs. 7

„…umfasst die Tätigkeit eines Fulfillment-Dienstleisters das Verpacken von Waren in systembeteiligungspflichtigen Versandverpackungen, so gilt der Vertreiber der Waren, für den der Fulfillment-Dienstleister tätig wird, hinsichtlich der Versandverpackungen als Hersteller nach Absatz 1 Satz 1.

So wird sich dann auch für bereits laufende Fulfillment-Projekte ab 1. Juli 2022 das Verursacher-Prinzip ändern. Ganz konkret heißt dies, dass du dich als E-Commerce Händler nicht mehr darauf verlassen kannst, dass dein Fulfillment-Dienstleister sich um die Registrierung der systembeteiligungspflichtigen Versandverpackungen kümmert. So war dies vorher der Fall. Ab Juli 2022 stehst du als Auftraggeber dafür selbst in der Verantwortung.

Die Pflicht zur Registrierung besteht jedoch nicht für alle Online-Händler. Benutzt du für dein Fulfillment und Versand einen Dritten, zum Beispiel, wenn du für dein E-Commerce Business einen Dropshipping Anbieter verwendest, dann kannst du als Online-Händler die Registrierung umgehen. Wickelst Du Fulfillment und Versand jedoch selbst ab und / oder hast du dein Fulfillment ausgelagert, sprich dein Business ist auch Verursacher für die Verpackungen, dann musst du dich laut VerpackG auch registrieren.

Auf die leichte Schulter nehmen sollte man als Online-Händler das Ganze nicht nehmen: Denn registrierst du dein Business nicht beim Verpackungsregister, drohen Bußgeldern bis zu 100.000 € und bei Nichtbeteiligung sogar bis zu 200.000 €.

ZUSAMMENFASSUNG: Um die neuen Regelungen im VerpackG ab Juli 2022 muss du dich nicht kümmern, wenn du externes Fulfillment wie zB. Dropshipping für dein E-Commerce benutzt. Wickelst du jedoch Versand und Fulfillment selbst ab, und das trifft auch zu, wenn du dein Fulfillment ausgelagert hast, dann musst du dich auf jeden Fall beim Verpackungsregister LUCID registrieren. Hier spielt es keine Rolle, ob der Verkauf offline oder online erfolgt.

 

Neuregelungen des Verpackungsgesetzes 2022

Einige Regelungen wie zB. die Nachweis- und Dokumentationspflicht für systembeteiligungspflichtige Verpackungen bestehen schon seit dem 1.1. 2022. Dies sind die relevanten Änderungen, die im Juli 2022 auf Händler, Plattformbetreiber (elektronische Marktplätze) und Fulfillment Dienstleiter zukommen:

  • Ab 01.07.2022: Erweiterung der Registrierungspflicht bei LUCID für alle Händler
  • Ab 01.07.2022: Erweiterung der Pflichten für Plattform-Betreiber und Fulfillment-Dienstleister

1. Erweiterung der Registrierungspflichten

Für alle Hersteller und Erstinverkehrbringer gilt ab 1. Juli die Registrierungspflicht bei der zentralen Stelle Verpackungsregister von Verpackungen. Als Verpackung zählen hier nicht nur Kartons und verwendete Füllstoffe, sondern alles vom To-Go Kaffeebecher bis zur Brötchentüte. Konkret heißt dies, dass sich fast jeder Onlinehändler beim Verpackungsregister LUCID registrieren muss. Wichtig: Das gilt auch, wenn der Vorvertreiber dort schon registriert war.

Nachweispflicht für systembeteiligungspflichtigen Serviceverpackungen

Die Nachweis- und Dokumentationspflicht wird auch auf solche Verpackungen ausgeweitet, die typischerweise nicht beim Endverbraucher ankommen, wie z.B. von Transportverpackungen oder Mehrwegverpackungen.

Als Händler musst du einen Nachweis gegenüber der zentralen Stelle Verpackungsregister über die in Verkehr gebrachten sowie tatsächlich zurückgenommenen Verpackungen erbringen. Den Nachweis musst du bis Mitte Mai für das vergangene Kalenderjahr erbringen.

Weiterhin muss auch nachgewiesen werden, wie die Verpackungen verwertet wurden. Die Nachweise sind auf Anfrage der zuständigen Behörden offenzulegen.

Welche Verpackungen musst du dokumentieren

Von der Dokumentationspflicht erfasst werden alle nicht lizenzierungspflichtigen Verpackungen. Betroffen sind davon:

  • Transportverpackungen, wie Kartons, Paletten, Folien usw…
  • Verkaufs- und Umverpackungen, die normalerweise nicht bei Endverbrauchern als Abfall anfallen, zB. Großmengenverpackungen
  • Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Schadstoff- und/oder Gesundheitsrisiken bei der Verwertung eine Systembeteiligung nicht möglich ist
  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter, z.B. für Öle und öl-artige Stoffe, flüssige Brennstoffe, Pflanzenschutzmittel…

2. Erweiterung der Pflichten für Plattform-Betreiber und Fulfillment-Dienstleister

Auch auf die Betreiber von elektronischen Marktplätzen kommen ab Juli 2022 Änderungen und neue Regelungen zu: Händler auf elektronischen Plattformen müssen dann eine ordnungsgemäße Registrierung bei LUCID und eine Systembeteiligung haben. Ehe Händler den elektronischen Marktplatz benutzen und darauf verkaufen können, müssen sie ihre Registrierungsnummer mitteilen. Dieselbe Regelung gilt auch für Fulfillment-Dienstleister.

Ganz konkret bedeutet dies, dass du bevor du auf Amazon, ebay oder ähnlichen Marktplätzen verkaufst, musst du dem Betreiber des Marktplatzes die Registrierungsnummer mitteilen. Ansonsten wirst du nicht zum Verkauf zugelassen werden!

Verschärfung der Recyclingquoten

Eines der Hauptziele vom Verpackungsgesetz ist, dass große Plattformen wie Amazon, ebay usw. dazu verpflichtet werden, dass mehr Verpackungen wiederverwendet bzw. recycled werden. In der nächsten Stufe werden in 2022 die Quoten erneut angehoben: Für Papier, Pappe, Karton werden die Anteile von vorher 85% auf nun 90% in 2022 steigen. Für Kunststoffe erhöht sich die Quote in 2022 von 58,5% auf 63% Prozent.

Was müssen Fulfillment-Dienstleister beachten?

Die Novellierung des VerpackG in 2022 wird auch für Fulfillment Dienstleister einige Änderungen bringen. Ab Juli sind diese nicht mehr für die Hersteller-Pflichten in Bezug auf die systembeteiligungspflichtigen Verpackungen zuständig. Denn diese Pflichten werden dann auf die Händler selbst fallen.

Doch auch Fulfillment Dienstleister werden mit den neuen Regelungen in die Verantwortung genommen. So werden Logistikunternehmer ab Juli 2022 eine Prüfpflicht haben. So können sie dann nur noch Dienstleistungen für Auftraggeber übernehmen, die ordentlich registriert sind und sich am dualen System beteiligen. Ist der Auftraggeber jedoch nicht registriert, müssen Logistikanbieter ihre Dienste ablehnen. Dies betrifft nicht nur den Versand von Produkten, sondern auch die Lagerung, Kommissionierung und das Adressieren.

Wie du dich auf die neuen Regelungen am besten vorbereitest

Eine ganze Menge wird durch die neuen Änderungen beim VerpackG auf viele E-Commerce Unternehmer zukommen. Wir empfehlen, dass sich betroffene Unternehmer so früh als möglich, am besten noch vor der deadline im Juli 2022 gut darauf vorbereiten:

  1. Informiere dich über die allgemeinen Anforderungen des neuen Verpackungsgesetzes. Dazu gibt es im Netz zahlreiche Ressourcen, wo man weiterführende Informationen und Hilfe bekommen kann:
  2. Vertraue nicht auf dein Bauchgefühl in Bezug auf die eigenen Zuständigkeiten und Verpackungsarten. Denn das Verpackungsgesetz definiert viele Begriffe abweichend als man zuerst annehmen könnte. Und macht man hier Fehler, kann einem das teuer zu stehen kommen. Am besten ist es, wenn man sich Unternehmer bei der Umsetzung des VerpackG professional beraten lässt.
  3. Es wäre der falsche Ansatz, wenn deine Strategie für dein Business darin bestehen würde, das VerpackG zu umgehen oder hier ein Schlupfloch zu finden. Denn für jede Art Unternehmen, egal welche Größe, wird es eine effiziente Vorgehensweise geben wie man die Regelungen des VerpackG am besten umsetzt.

Was muss man tun, wenn man sich bei LUCID registriert

Um sich beim Verpackungsregister LUCID einzuloggen, sind folgende Angaben erforderlich:

  1. Vor- und Nachname desjenigen, der im Unternehmen für den Bereich verantwortlich ist
  2. Vor- und Nachname des Mitarbeiters, der die Registrierung bearbeitet
  3. E-Mail-Adresse
  4. Passwort

Für die erfolgreiche Registrierung bei LUCID benötigst du folgende Daten deines Unternehmens

  1. Unternehmensanschrift
  2. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
  3. Handelsregisternummer bzw. Nationale Kennnummer
  4. Liste aller Markennamen, unter denen Verpackungen in Umlauf gebracht werden. Optional angeben, wie lange die Marke gültig ist.
  5. Werden Produkte ohne Markennamen vertrieben, hier stattdessen nochmal Unternehmensnamen eintragen

Zeitige Registrierung ist wichtig

Als Händler sollte man sich zeitlich um eine ordentliche Registrierung kümmern. Weitere Informationen findet man auf Webseite der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR).

Auch als Logistiker sollte man sich zeitlich über die anstehenden Änderungen im VerpackG 2022 informieren. Damit kann man potenzielle spätere Probleme mit den Auftraggebern vermeiden.

Tipps & Tricks

  • Bist du unsicher bezüglich der Änderungen und was damit auf dein Unternehmen zukommt, dann lass dich beraten. Vermeide auf jeden Fall Wege heraus aus den Pflichten des VerpackG zu suchen. Eine professionelle Beratung ist auch deswegen hilfreich, da viele Definitionen im VerpackG oft nicht dem eigenen Verständnis des jeweiligen Begriffs entsprechen.
  • Informiere dich über deine Verpflichtungen sorgfältig und rechtzeitig.
  • Beziehst du Verpackungsmaterial von Vorlieferanten, spreche mit diesen über deren Konformität mit dem Verpackungsgesetz an. Auf dem Verpackungsregister LUCID kann man nämlich nicht ersehen, ob ein bestimmter Lieferant die Regelungen schon befolgt oder nicht.
  • Sprich all deine Lieferanten auf das Thema an! Für deutsche Lieferanten ist eine Aussage zum Status der von ihnen vertriebenen Verpackungen Pflicht! Arbeitest du mit ausländischen Lieferanten zusammen, können diese freiwillig die Verpflichtungen nach dem deutschen Verpackungsgesetz übernehmen. Am besten ist immer, wenn du mit allen deinen Lieferanten darüber sprichst.
  • Einige Vertreiber interpretieren deren Verantwortung in Bezug auf die Kostenperspektive oft etwas zu wohlwollend. Du solltest dich darauf aber nicht einlassen. Merke: Ab Sommer 2022 wirst du es sein, der für Fehleinschätzungen haften und zahlen muss! Ist ein Vertreiber nicht allzu kooperativ in dieser Hinsicht solltest du Vorsicht walten lassen.
  • Erwarte nicht, dass deine Lieferanten deine Anfragen zum Thema „sofort“ beantworten werden. Im Gegenteil, bei Compliance Themen wie diesen ist es nicht ungewöhnlich wenn Antworten oft lange auf sich warten lassen. Und bekommst du endlich eine Antwort zu deiner Anfrage, so heißt dies noch lange nicht, dass diese auch korrekt sein muss. Plane all dies bei deinen eigenen Vorbereitungen mit ein.
  • Verwende eine fähige Warenwirtschaft, um einen Überblick über deine artikelbezogenen Verpackungsgewichte zu haben. Alles wird viel überschaubarer sein, wenn du Materialen und Mengen schon mit einem Mausklick ersehen kannst.
  • Bestimme versandbezogene Verpackungsgewichte mit Hilfe von entsprechenden Prozessen „ad hoc“. Grund: Versandbezogene Gewichte sind nicht artikelbezogen und sind so auch nicht im vorneherein planbar.

Fazit

Mit den Neuregelungen beim Verpackungsgesetz welche im Juli 2022 in Kraft treten werden, kommen signifikante Änderungen auf viele Händler und Dienstleister zu. Die damit entstehenden Pflichten solltest du als E-Commerce Händler auf keinen Fall ignorieren. Am besten ist es, wenn du dir rechtzeitig alle Informationen diesbezüglich einholst bzw. dich zum Thema professionell beraten lässt

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