AGB Dienstleistungen & Hosting
Stand: 01.01.2020
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Cubisten by Almatinger Fulfillment & E-Commerce GmbH
I. Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller zwischen der Almatinger Fulfillment & E-Commerce GmbH (cubisten) und ihren Auftraggebern (Auftraggeber bzw. Auftraggebern) geschlossenen Verträge (Vertrag bzw. Verträge).
(2) Die AGB gelten ausschließlich. Von den AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben Gültigkeit, wenn cubisten diese ausdrücklich schriftlich anerkennt
II. Geschäftstätigkeit
cubisten bietet Agenturleistungen für Geschäftskunden. Die Dienstleistungen gliedern sich in die Bereiche:
(1) Digitale Medien: Analyse, Design und Programmierung von Webseiten und Onlineshops, Imageberatung und -pflege im Web, Suchmaschinenanalyse, Beratung und Durchführung von Suchmaschinenoptimierung, Beratung, Management und Pflege von SEM-Kampagnen.
(2) Informationstechnik: Lieferung von Hard- und Software, Erbringung von Service- und Pflegeleistungen für Hard-, Software und Netzwerke, Support- und Beratungsleistungen, Cloudlösungen, Hosting von Softwareprodukten, Software-Integration, Einrichten von Software aller Art, Anpassung von Software entsprechend den Kundenanforderungen
(3) Unternehmensdesign: Entwicklung und Umsetzung von Designs, Ergänzung oder Vervollständigung vorhandener Gestaltungselemente.
(4) Printmedien: Erstellen von Logos, Design und Satz von Printmaterialien wie Flyer, Broschüren und Kataloge. Erstellen druckfähiger Unterlagen.
(5) Darüber hinaus werden Leistungen in folgenden übergreifenden Bereichen geboten: Analyse und Beratung, Schulungen
III. Angebot und Vertragsabschluss
(1) Sämtliche Angebote von cubisten sind unverbindlich und freibleibend.
(2) Verträge bedürfen der Schriftform. Die Rücksendung eines von cubisten erstellten und vom Auftraggeber unterschriebenen unveränderten Angebotes per Fax oder Brief ist ausreichend und bindend.
(3) Mündliche Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
IV. Leistungserstellung
(1) Während der Ausführung der Leistungen verpflichtet sich cubisten, sämtliche Arbeiten gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt im dafür vorgesehenen und dem Auftraggeber kommunizierten Zeitraum durchzuführen. cubisten bietet ausschließlich Dienstleistungen an. Die Erbringung von Werkverträgen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
(2) cubisten wird in keinem Fall mit Unternehmen, Einzelpersonen oder Auftraggebern zusammenarbeiten, die Websites mit nach deutschem Recht gesetzes- bzw. sittenwidrigen Inhalten betreiben. Der Auftraggeber versichert mit Vertragsunterschrift, dass die zu vermarktende Website keine nach deutschem Recht gesetzes- bzw. sittenwidrigen Inhalte enthält.
(3) Der Auftraggeber versichert, dass die Nutzung seiner Website nicht Kennzeichenrechte Dritter oder sonstige Rechte Dritter verletzt.
(4) cubisten ist berechtigt, Subunternehmer zu beauftragen.
(5) Für den Fall einer absichtlichen oder unabsichtlichen Veränderung an der Website und/oder am Webserver des Auftraggebers durch den Auftraggeber oder Dritte, die zur Veränderung oder Verschwinden von Websites, einzelnen Webseiten oder Verlinkungen führen, die im Rahmen der Leistungserbringung optimiert und/oder erstellt wurden, ist cubisten von jeder Ergebnispflicht befreit.
(6) Sollte die Erbringung von vertragsgemäßen Leistungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstigen nicht von cubisten zu vertretenden Umständen unmöglich sein, besteht für die Dauer dieser Ereignisse keine Pflicht zur Leistungserbringung. Hierzu zählen insbesondere aber nicht ausschließlich höhere Gewalt, die fehlende Funktionsfähigkeit von Telefonleitungen und des Internets, Stromausfälle sowie Ausfälle von nicht im Einflussbereich von cubisten stehenden Servern. Hierzu zählt auch, wenn Zulieferer oder sonstige Dritte ohne grobes Verschulden von cubisten nicht ordnungsgemäß geliefert haben oder weil die von diesen gelieferte Software oder Dienstleistungen nicht ordnungsgemäß funktionieren und cubisten aufgrund dessen seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann.
(7) cubisten stehen alle urheberrechtlichen Nutzungsbefugnisse an den von ihr erstellten Seiten Inhalten und Schriftstücken zu, soweit sie nicht ausdrücklich im Vertrag dem Auftraggeber eingeräumt sind.
(8) cubisten ist berechtigt, zu Beginn der Leistungserbringung über das Vertragsverhältnis nach außen per Pressemitteilung zu kommunizieren sowie das Projekt oder den Kunden in seine Referenzliste für Präsentations- oder Werbezwecke aufzunehmen. Ausgeschlossen hiervon sind Informationen über den Vertragswert.
V. Mitwirkungs- und Informationspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle im Vertrag genannten und notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit cubisten die vertragliche Leistung ordnungsgemäß beginnen und/oder durchführen kann. Insbesondere wird er alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten, Datenbanken und/oder Informationen zur Verfügung stellen.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle von cubisten erbrachten Leistungen unverzüglich zu untersuchen und Mängel schriftlich zu rügen. Nimmt cubisten auf Aufforderungen des Auftraggebers eine Fehlersuche vor und stellt fest, dass keine Fehler oder Fehler innerhalb des Verantwortungsbereiches von cubisten vorliegen, kann der Aufwand dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, cubisten vor Beginn und während der Leistungserbringung über geplante technische oder grafische Modifikationen an einer zu vermarktenden Website mindestens 2 Wochen im Voraus zu informieren.
(4) Für den Fall, dass cubisten die Positionen der Website des Auftraggebers unter Suchbegriffen in Suchmaschinenindizes verbessern soll (Indexoptimierung) verpflichtet sich der Auftraggeber, cubisten vor Beginn der Leistungserstellung über bisherige Indexoptimierungsaktivitäten ausführlich zu informieren. Sollte die Website des Auftraggebers aufgrund bisheriger Aktivitäten aus einem oder mehreren Suchmaschinenindizes entfernt worden sein (Blacklisting), ist cubisten von der Leistungspflicht befreit und zum Rücktritt berechtigt.
(5) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungs- und Informationspflichten nicht, nur teilweise oder fehlerhaft nach, ist cubisten insoweit von der Leistungspflicht befreit. Leistet cubisten dennoch, wird der Aufwand entsprechend der gültigen Preisliste in Rechnung gestellt.
VI. Preise und Zahlungen, Fälligkeit
(1) Sämtliche Preisangaben sind netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise und Konditionen.
(2) Rechnungen sind ohne Abzüge spätestens 7 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(3) Für Leistungen, die cubisten nicht an seinem Geschäftssitz erbringt, können dem Auftraggeber Fahrtkosten, Spesen und ggf. Übernachtungskosten in Rechnung gestellt werden. Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Übernachtungskosten werden für diesen Fall nach Aufwand, Fahrten mit dem eigenen PKW und Spesen nach den gültigen und üblichen steuerlich absetzbaren Sätzen berechnet.
(4) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist cubisten berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem Basiszinssatz zu fordern. Kann cubisten einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so ist cubisten berechtigt, diesen geltend zu machen.
(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, cubisten alle Kosten zu erstatten, die durch die Beitreibung von geschuldeten Rechnungsbeträgen entstehen, einschließlich der Honorare für Gerichtsvollzieher und Rechtsanwälte.
(6) Bei der Überschreitung von eventuell in der Rechnung eingeräumten Zahlungsfristen ist cubisten auch ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen.
(7) cubisten ist darüber hinaus berechtigt, im Verzugsfall die Server sowie die Internetpräsenz des Kunden zu sperren und alle sonstigen Leistungen zurückzubehalten.
(8) Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Auftraggebers sind nicht statthaft, es sei denn es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.
(9) Rechnungen werden per E-Mail als Anhang zugestellt. Bei Zustellungswunsch per Brief ist cubisten berechtigt, eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben. Bei rückwirkender Rechnungsänderung, welche nicht durch Verschulden von uns zustande kommt, ist cubisten berechtigt, eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben.
VII. Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Es gelten die im Vertrag vereinbarten Vertragslaufzeiten und Regelungen zur Vertragskündigung. Sind im Vertrag keine Regelungen zur Vertragslaufzeit oder Kündigung getroffen, läuft der Vertrag bis zur vollständigen Leistungserbringung. Die Möglichkeit der fristlosen Vertragskündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
(2) cubisten sowie der Auftraggeber sind unbeschadet etwaiger anderweitiger Kündigungsrechte berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Vertragspartei gestellt wird oder eine Vertragspartei in Vermögensverfall gerät.
(3) cubisten behält sich das Recht der Leistungseinstellung oder Vertragskündigung vor, sofern der Auftraggeber ausstehende Rechnungen bei Fälligkeit nicht begleicht.
VIII. Haftung und Gewährleistung Dienstleistungen
(1) cubisten haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sofern sie sich nicht aus einer Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ergeben haben, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von cubisten für von ihnen verursachte Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Vertretern, Subunternehmern und sonstigen Mitarbeitern.
(3) Bei schuldhafter Verletzung von Vertragspflichten haftet cubisten nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden bzw. maximal zur Höhe des Auftragswertes. Dies gilt nicht für die Haftung für Leben, Körper und Gesundheitsschäden.
(4) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(5) Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Auftraggebers ausgeschlossen.
(6) Bei nicht einwandfreier Erbringung von Leistungen, die eine Ergebniserreichung nicht unerheblich beeinträchtigen, hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung. Cubisten behält sich das Wahlrecht bzgl. der Art der Nacherfüllung vor. Ein Anspruch auf Minderung der Vergütung besteht nur bei Fehlschlagen der Nacherfüllung. Für die Nacherfüllung hat der Auftraggeber cubisten eine angemessene Frist zu setzen. Findet innerhalb der Frist die Nacherfüllung nicht statt, so kann der Auftraggeber Rückzahlung der anteiligen Vergütung im Umfang der nicht ordnungsgemäß erbrachten Leistung verlangen bzw. vom Vertrag zurücktreten.
(7) cubisten ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten und/oder von cubisten selbst im Auftrag erstellte verwendeten Daten, Datenbanken, Markennamen, Domainnamen sowie sonstige Inhalte auf mögliche Schutzrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstöße zu untersuchen. Der Auftraggeber stellt cubisten von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei und verpflichtet sich, cubisten die Schäden zu ersetzen, die ihr durch die Inanspruchnahme durch einen Dritten wegen einer möglichen Rechtsverletzung entstehen.
(8) Alle Schadenersatzansprüche gegen cubisten verjähren in einem Jahr nach Beginn der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung.
(9) Der Kunde versichert, die entsprechenden Lizenz-, Produkt- und Vertriebsrechte zu besitzen und stellt cubisten von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund von Produkt- oder sonstigen Rechten geltend machen.
(10) cubisten haftet nicht für Schäden einschließlich Folgeschäden, soweit Dritte die ihnen von cubisten zur Verfügung gestellten Informationen oder Materialien verändern oder verfälschen. Derartige Dritte sind weder Erfüllungs- noch Verrichtungsgehilfen von cubisten.
IX. Leistungsumfang, Haftung und Gewährleistung Hostingleistungen
(1) cubisten vermietet seinen Kunden Server im Windows- oder Webhosting. Der Kunde ist, wenn nicht bei cubisten andere Leistungspakete gebucht sind, für jegliche Software-Updates und die Wartung seines angemieteten Servers selbst verantwortlich.
(2) Soweit Gegenstand des Vertragsverhältnisses die Registrierung von Domainnamen ist, schuldet cubisten lediglich die Vermittlung der gewünschten Domain. Von einer tatsächlichen Zuteilung des Domainnamens kann der Kunde daher erst dann ausgehen, wenn dieser durch cubisten bestätigt wurde. Auf die Domainvergabe hat cubisten keinen Einfluss. Eine Haftung und Gewährleistung für die tatsächliche Zuteilung der bestellten Domainnamen ist ausgeschlossen.
(3) cubisten gewährleistet für die Infrastruktur der Rechenzentren eine Netzwerkverfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel. Ist die Sicherheit des Netzbetriebes oder die Aufrechterhaltung der Netzintegrität gefährdet, kann der Zugang zu den Leistungen je nach Erfordernis vorübergehend beschränkt werden.
(4) Soweit Daten an cubisten übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Soweit dies im jeweiligen Angebot enthalten ist, werden die Server regelmäßig gesichert. Für den Fall eines dennoch auftretenden Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an cubisten zu übermitteln.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, vor jeder eigenen oder in Auftrag gegebenen Änderung eine vollständige Datensicherung durchzuführen.
(6) Der Kunde erhält zur Pflege seines Angebotes eine Nutzerkennung und ein Passwort. Er ist verpflichtet, dies vertraulich zu behandeln und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des Passwortes resultiert. Erlangt der Kunde davon Kenntnis, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist, hat er cubisten hiervon unverzüglich zu informieren. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von uns nutzen, haftet der Kunde cubisten gegenüber auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Im Verdachtsfall hat der Kunde deshalb die Möglichkeit, ein neues Kennwort anzufordern, das cubisten dem Kunden schnellstmöglich erstellt und zusendet.
(7) Für unmittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn durch technische Probleme und Störungen innerhalb des Internets, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, übernimmt cubisten keine Haftung.
(8) Gegenüber Unternehmern haftet cubisten bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Dies gilt nicht in allen Fällen von Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.
(9) Für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn haftet cubisten gegenüber Unternehmern nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt, max. auf 100 % der jährlichen Produktmiete.
X.Geheimhaltung
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche ihm bei der Vertragsdurchführung bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für Informationen über die von cubisten eingesetzten Technologien und Arbeitsweisen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Dies gilt auch für einen Zeitraum von einem Jahr über das Vertragsende hinaus.
(2) cubisten verpflichtet sich zum Stillschweigen gegenüber Dritten über alle vertraulichen Informationen, die cubisten im Rahmen seiner Tätigkeit für den Kunden erfährt.
XI. Lieferung
(1) Der Lieferumfang wird durch die schriftliche Angebotsbestätigung des Käufers bestimmt.
XII. Rücksendungen
(1) Unfreie Sendungen können nicht angenommen werden. Der Rücksendung muss eine Kopie der Rechnung und ggf. eine Fehlerbeschreibung beigefügt werden.
(2) Ergibt die Überprüfung eines reklamierten Artikels, dass der vom Käufer geltend gemachte Fehler oder Schaden nicht vorliegt, sondern dass der Artikel mangel- und fehlerfrei ist, ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer die Prüfkosten gegen Zahlung einer Pauschale in Höhe von 25,00 € zzgl. MwSt. pro Überprüfung in Rechnung zu stellen. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines niedrigeren Aufwandes, dem Verkäufer der Nachweis eines höheren Aufwandes vorbehalten. Zusätzlich hat in diesem Fall der Käufer die Versandspesen zu zahlen. Prüfkosten und Versandspesen werden gegen Barnachnahme erhoben.
(3) Material und Waren, das auf Kundenwunsch gesondert gefertigt oder konfektioniert wurde, ist von der Rücksendung und der Rückvergütung ausgeschlossen.
XIII. Widerrufsrecht
(1) Der Käufer kann lt. §§ 355 ff. BGB die Bestellung 2 Wochen nach Eingang der Lieferung widerrufen. Davon ausgeschlossen sind bereits geöffnetes Verbrauchsmaterial wie z. B. Toner, Papier etc. werden.
(2) Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und sollte durch Rücksendung der Ware oder schriftlich per Brief oder Fax erfolgen.
(3) Der Verkäufer ist nach Eingang des Widerrufs und Erhalt der Ware verpflichtet, den Warenwert lt. § 347 Abs. 2 BGB, zzgl. der regulären inländischen Rücksendekosten, bei einem Warenwert über 40,00 € zu erstatten. Der Käufer ist zur freien Rücksendung der kompletten Ware in unbeschädigter Originalverpackung und verkaufsfähigem Zustand spätestens am 14. Tag nach Erhalt der Lieferung verpflichtet (unfreie Pakete können aus logistischen Gründen nicht angenommen werden). Die Ware muss sorgfältig und in einer separaten, gut gepolsterten Umverpackung zurückgesendet werden. Auf dem Paket muss die Aufschrift „WIDERRUF“ deutlich zu erkennen sein.
(4) Bei benutzter Ware wird die Wertminderung, Wertverfall, etc. nach § 357 Abs. 3 BGB in Rechnung gestellt. Eine Prüfung der Ware (Inaugenscheinnahme) ist gestattet, jedoch nicht die Inbetriebnahme bzw. Nutzung (ausprobieren). § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 entfällt somit. Defekte Ware ist gänzlich vom Widerruf ausgeschlossen.
(5) Gewerbliche Kunden sowie Dritte lt. § 351 BGB sind von dieser Regelung des Widerrufs ausgeschlossen.
XIV. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen zu Verträgen einschließlich Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen eines Vertrages und/oder der vorliegenden AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmungen sind dem Sinn und Zweck des geschlossenen Vertrages entsprechend durch rechtswirksame und durchführbare Bestimmungen zu ersetzen, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung den rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen so nahe wie möglich kommen.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.
(4) Bei offensichtlichen Schreib-, Druck- und Rechenfehlern im Angebot, in der Auftragsbestätigung, in der Vertragsvereinbarung oder in der Rechnung von cubisten ist zur Vertragsanpassung berechtigt. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
(5) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart.
Stand: 01.01.2020
Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen
1. Geltungsbereich
2. Angebote und Leistungsbeschreibungen
3. Bestellvorgang und Vertragsabschluss
4. Preise und Versandkosten
5. Lieferung, Warenverfügbarkeit
6. Zahlungsmodalitäten
7. Eigentumsvorbehalt
8. Sachmängelgewährleistung und Garantie
9. Haftung
10. Speicherung des Vertragstextes
11. Schlussbestimmungen
1. Geltungsbereich
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen cubisten.de & cubisten.com, Almatinger Fulfillment & E-Commerce GmbH Inhaber: Kevin Almatinger, Am Richtbach 3 74547 Untermünkheim Deutschland (nachfolgend „Verkäufer“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
1.2. Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von 9:00 UHR bis 17:00 UHR per E-Mail unter hallo@cubisten.de erreichen.
1.3. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
1.4. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
2. Angebote und Leistungsbeschreibungen
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Leistungsbeschreibungen in Katalogen sowie auf den Websites des Verkäufers haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.
Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten.
3. Bestellvorgang und Vertragsabschluss
3.1. Der Kunde kann aus dem Sortiment des Verkäufers Produkte unverbindlich auswählen und diese über die Schaltfläche in den Warenkorb in einem so genannten Warenkorb sammeln. Innerhalb des Warenkorbes kann die Produktauswahl verändert, z.B. gelöscht werden. Anschließend kann der Kunde innerhalb des Warenkorbs über die Schaltfläche Weiter zur Kasse zum Abschluss des Bestellvorgangs schreiten.
3.2. Über die Schaltfläche zahlungspflichtig bestellen gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen sowie mithilfe der Browserfunktion “zurück” zum Warenkorb zurückgehen oder den Bestellvorgang insgesamt abbrechen. Notwendige Angaben sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.
3.3. Der Verkäufer schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann (Bestellbestätigung). Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Verkäufer eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Verkäufer das bestellte Produkt innerhalb von 2 Tagen an den Kunden versendet, übergeben oder den Versand an den Kunden innerhalb von 2 Tagen mit einer zweiten E-Mail, ausdrücklicher Auftragsbestätigung oder Zusendung der Rechnung bestätigt hat.
3.4. Sollte der Verkäufer eine Vorkassezahlung ermöglichen, kommt der Vertrag mit der Bereitstellung der Bankdaten und Zahlungsaufforderung zustande. Wenn die Zahlung trotz Fälligkeit auch nach erneuter Aufforderung nicht bis zu einem Zeitpunkt von 10 Kalendertagen nach Absendung der Bestellbestätigung beim Verkäufer eingegangen ist, tritt der Verkäufer vom Vertrag zurück mit der Folge, dass die Bestellung hinfällig ist und den Verkäufer keine Lieferpflicht trifft. Die Bestellung ist dann für den Käufer und Verkäufer ohne weitere Folgen erledigt. Eine Reservierung des Artikels bei Vorkassezahlungen erfolgt daher längstens für 10 Kalendertage.
4. Preise und Versandkosten
4.1. Alle Preise, die auf der Website des Verkäufers angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnet der Verkäufer für die Lieferung Versandkosten. Die Versandkosten werden dem Käufer auf einer gesonderten Informationsseite und im Rahmen des Bestellvorgangs deutlich mitgeteilt.
5. Lieferung, Warenverfügbarkeit
5.1. Soweit Vorkasse vereinbart ist, erfolgt die Lieferung nach Eingang des Rechnungsbetrages.
5.2. Sollte die Zustellung der Ware durch Verschulden des Käufers trotz dreimaligem Auslieferversuchs scheitern, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Ggf. geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich erstattet.
5.3. Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil der Verkäufer mit diesem Produkt von seinem Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird der Verkäufer den Kunden unverzüglich informieren und ihm ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder der Kunde keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünscht, wird der Verkäufer dem Kunden ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
5.4. Kunden werden über Lieferzeiten und Lieferbeschränkungen (z.B. Beschränkung der Lieferungen auf bestimmten Länder) auf einer gesonderten Informationsseite oder innerhalb der jeweiligen Produktbeschreibung unterrichtet.
6. Zahlungsmodalitäten
6.1. Der Kunde kann im Rahmen und vor Abschluss des Bestellvorgangs aus den zur Verfügung stehenden Zahlungsarten wählen. Kunden werden über die zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel auf einer gesonderten Informationsseite unterrichtet.
6.2. Ist die Bezahlung per Rechnung möglich, hat die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware und der Rechnung zu erfolgen. Bei allen anderen Zahlweisen hat die Zahlung im Voraus ohne Abzug zu erfolgen.
6.3. Werden Drittanbieter mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, z.B. Paypal. gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.
6.4. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen.
6.5. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Verkäufer nicht aus.
6.6. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von dem Verkäufer anerkannt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.
7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Verkäufers.
8. Sachmängelgewährleistung und Garantie
8.1. Die Gewährleistung bestimmt sich nach gesetzlichen Vorschriften.
8.2. Eine Garantie besteht bei den vom Verkäufer gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich abgegeben wurde. Kunden werden über die Garantiebedingungen vor der Einleitung des Bestellvorgangs informiert.
9. Haftung
9.1. Für eine Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.
9.2. Der Verkäufer haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
9.3. Ferner haftet der Verkäufer für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet der Verkäufer jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Verkäufer haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
9.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9.5. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
10. Speicherung des Vertragstextes
10.1. Der Kunde kann den Vertragstext vor der Abgabe der Bestellung an den Verkäufer ausdrucken, indem er im letzten Schritt der Bestellung die Druckfunktion seines Browsers nutzt.
10.2. Der Verkäufer sendet dem Kunden außerdem eine Bestellbestätigung mit allen Bestelldaten an die von Ihm angegebene E-Mail-Adresse zu. Mit der Bestellbestätigung, spätestens jedoch bei der Lieferung der Ware, erhält der Kunde ferner eine Kopie der AGB nebst Widerrufsbelehrung und den Hinweisen zu Versandkosten sowie Liefer- und Zahlungsbedingungen. Sofern Sie sich in unserem Shop registriert haben sollten, können Sie in Ihrem Profilbereich Ihre aufgegebenen Bestellungen einsehen. Darüber hinaus speichern wir den Vertragstext, machen ihn jedoch im Internet nicht zugänglich.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Gerichtstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
11.2. Vertragssprache ist deutsch.
11.3. Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
AGBs für das Fulfullment
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Almatinger Fulfillment & E-Commerce GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingun-gen (im Folgenden auch „AGB“) sind aus-schließliche Grundlage für die Erbringung von einzeln beauftragten Logistikdienstleistungen und den Betrieb der Plattform „cubisten.de & cubisten.com“ (im Folgenden auch „Plattform“) durch die Almatinger Fulfillment & E-Commerce GmbH (im Folgenden auch „cubisten“).
Diese AGB gelten ausschließlich ge-genüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB, also natürlichen, juristischen Personen oder rechtsfä-higen Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer ge-werblichen oder selbständigen beruflichen Tätig-keit handeln.
Diese AGB gelten ausschließlich. Ab-weichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen gelten nur, soweit Cubisten diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
2. Vertragsgegenstand
Cubisten bietet seinen Kunden (nachfolgend auch als „Auftraggeber“ bezeichnet), z.B. Online-Händlern, Logistikdienstleistungen, insbesondere aus den Bereichen Lagerlogistik, Versandab-wicklung und Value-Added-Services, an.
Im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhält der Auftraggeber ein Nutzerkonto für die Plattform, über welches er die Dienstleistungen steuern kann. Außerdem erhält der Auftraggeber die Möglichkeit, seine eigenen Online-Plattformen und Warenwirtschaftssysteme – Kompatibilität vorausgesetzt - mit den Systemen von JTL-Software FFN Netzwerk über Schnittstellen (im Weiteren „Cubisten-Schnittstellen“) zu verbinden und auto-matisiert Bestellungen auszutauschen. Nach erfolgter Anbindung an Cubisten-Systeme erhält der Auftraggeber die Adresse eines Cubisten-Lagers und kann dort seine Waren einliefern. Nach Übermittlung von Bestel-lungen durch den Auftraggeber, bzw. dessen Systemen, führt Cubisten den durch die Übermittlung der Bestellung gegebenen Auftrag durch. Einzelheiten (z.B. des Ablaufs, der genau-eren Einlieferungsbedingungen und Preise finden sich im Leistungs- und Preisverzeichnis sowie in der „Erste Schritte“-Anleitung).
3. Vertragsschluss
3.1 Plattform
Der Nutzer hat die Möglichkeit, sich auf der Plattform unter Angabe seines Namens, seiner E-Mail-Adresse und des Unternehmens, für das er arbeitet, zu registrieren.
Cubisten ermöglicht dem Auftrag-geber ein Angebot zum Abschluss eines Logistik-rahmenvertrages abzugeben. Durch das Absen-den des Registrierungsformulares (durch Betäti-gen der Schaltfläche „Registrieren“) gibt der Auftraggeber sein Angebot, mit Cubisten einen Logistikrahmenvertrag unter diesen AGB abzuschließen, ab. Cubisten nimmt das Angebot durch eine Annahmeerklärung in Text-form an. Automatisierte E-Mails im Zusammen-hang mit der Kontoerstellung auf der Plattform stellen jedoch keine Annahmeerklärung dar.
3.2 Offline
Der Logistikrahmenvertrag kann alternativ auch durch wechselseitige Unterzeichnung des durch Cubisten bereitgestellten Auftragsformula-res geschlossen werden.
4. Rechte und Pflichten der Vertrags-parteien
Cubisten bietet ausschließlich die im Leistungsverzeichnis angebotenen Dienstleis-tungen zu den dort angegebenen Preisen an. Die Erbringung abweichender Dienstleistungen muss individuell zwischen den Parteien vereinbart werden; ein Anspruch auf die Erbringung abwei-chender Dienstleistungen besteht nicht. Cubisten ist berechtigt, seine angebotenen Dienst-leistungen durch Subunternehmer durchführen zu lassen.
Cubisten ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Einzelaufträge des Auftraggebers zu prüfen. Außerdem ist Cubisten berech-tigt, Einzelaufträge aus wichtigem Grund abzu-lehnen; Wichtige Gründe sind insbesondere Kapazitätsengpässe, Zweifel an der Richtigkeit des Auftrages sowie Gründe, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.
Der Auftraggeber stellt Cubisten alle für eine sachgerechte Erledigung der zu erbringenden Dienstleistungen notwendigen Informationen zur Verfügung und ist für die über-lassenen Informationen allein verantwortlich. Dies umfasst insbesondere aber nicht aus-schließlich Informationen, welche für eine opti-male Kapazitätsplanung erforderlich sind als auch Informationen zu den Gütern des Auftragge-bers (z.B. in Hinblick auf Gefährlichkeit, Gefahr-gutklassifikationen oder deren Werte, sofern dies Einfluss auf den Versicherungsschutz oder die Sicherung haben kann) als auch solche Informa-tionen, welche Cubisten im Rahmen der Auftragsabwicklung oder auf seiner Webseite anfordert.
Ferner sichert der Auftraggeber zu, dass die übernommenen Güter nicht einem Verbot zur Zusammenverladung bzw. Zusammenlagerung unterliegen und von den Gütern nebst Verpa-ckung auch im Beschädigungsfalle keine Gefahr auf die Umgebung, Menschen und Sachen aus-geht.
Der Auftraggeber wird die einzulagern-den Güter beförderungs- und lagersicher sowie nach den einschlägigen Rechtsvorschriften und dem Stand der Technik verpacken und kenn-zeichnen.
Der Auftraggeber hat ausgelagerte Gü-ter oder solche Güter, welche im Rahmen der Auftragsbearbeitung durch Cubisten ausge-lagert und/oder versendet wurden auf Schadens-freiheit zu prüfen. Ferner hat er Meldungen über etwaige Schäden an Gütern unverzüglich an Cubisten weiterzuleiten. Erfolgt keine un-verzügliche Schadensanzeige, wird vermutet, dass ein Güterschaden nicht von Cubisten verursacht wurde.
Weisungen
Der Auftraggeber kann Cubisten Wei-sungen erteilen, wenn Cubisten – z.B. im Falle von Leistungshindernissen - hierzu auffor-dert.
Sofern die Durchführung einer Weisung nicht möglich ist, wird Cubisten den Auftraggeber hierrüber informieren.
Falls die Durchführung einer Weisung zu-sätzliche Kosten verursacht, ist der Auftraggeber dem Logistikunternehmer zur Erstattung ver-pflichtet.
Sollte das Einholen einer Weisung nicht mög-lich sein, entscheidet der Logistikunternehmer nach pflichtgemäßem Ermessen.
5. Preise und Zahlung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung an Cubisten zu ent-richten. Rechnungen sind binnen 5 Tagen nach ihrem Zugang beim Auftraggeber ohne Abzüge zahlbar. Die Zahlung erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – per Rechnung.
Die vereinbarte Vergütung richtet sich, sofern nicht anders vereinbart, nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preis-liste. Die Preise der Preisliste verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, ohne Umsatz-steuer (netto).
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung für erbrachten Leistungen jeweils am 1., 10. und letzten Tag eines Monats rückwirkend für den Zeitraum bis zur vorange-gangenen Rechnungsstellung („Abrechnungszeit-raum“). Sofern die Zahlungspflicht für einen längeren Zeitraum als den Abrechnungszeitraum (z.B. ein Monat) vorgesehen ist und/oder wäh-rend eines Abrechnungszeitraums entsteht, wer-den Entgelte für diesen Zeitraum anteilig berech-net. Sofern das Vertragsverhältnis während eines Abrechnungszeitraums beendet wird, werden für den Zeitraum bereits entrichtete Entgelte nicht zurückgewährt. Sofern die Berechnungsgrundla-ge für Entgelte eine bestimmte Anzahl von Transaktionen in einem bestimmten Zeitraum („Bemessungszeitraum“) ist (z.B. Sendungen pro Monat), wird zum Zwecke der Abrechnung zunächst der entsprechende Bemessungszeit-raum des Vormonats hierfür zu Grunde gelegt und nachträglich den tatsächlichen Gegebenhei-ten angepasst.
Cubisten behält sich vor, die gültige Preisliste anzupassen. Hierüber wird Cubisten den Auftraggeber mindestens drei Monate im Voraus unterrichten. Der Auftraggeber kann in dieser Frist der Preiserhöhung widersprechen oder den Vertrag außerordentlich mit Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen, andernfalls gilt sie als genehmigt. Im Falle eines Wider-spruchs kann Cubisten das Vertragsverhält-nis außerordentlich mit Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen.
6. Datenschutz
Cubisten verarbeitet und nutzt personenbe-zogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Aus-führliche Informationen hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung.
7. Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien werden sämtli-che Informationen, die sie im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhalten, streng vertrau-lich behandeln.
Dies gilt nicht für solche Informationen, die öffentlich zugänglich oder bei objektiver Be-trachtung nicht schutzbedürftig sind.
Die Vertraulichkeit gilt fünf Jahre nach Vertragsbeendigung fort.
8. Haftung und Freistellung
Cubisten haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Cubisten, seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden.
Cubisten haftet für leicht fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung ver-tragswesentlicher Pflichten durch Cubisten, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsge-hilfen, beschränkt auf den für die Vertragspartei-en zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses typi-scherweise vorhersehbaren Schaden. Vertrags-wesentliche Pflichten sind Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Auftraggeber vertrauen darf.
Cubisten haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch Cubisten, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfül-lungsgehilfen sowie für Schäden, die auf das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit oder arglistig verschwiegene Mängel zurückzuführen sind.
Die Vorschriften des Produkthaftungsge-setzes bleiben unberührt.
Im Übrigen gelten – sofern individualver-traglich oder in Ziffer 10 dieser Bedingungen nicht abweichend geregelt - die Haftungssum-mengrenzen der ADSp 2017.
Soweit die Haftung von Cubisten ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für eine etwaige persönliche Haftung Ar-beitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von Cubisten.
Der Auftraggeber stellt Cubisten, seine Mitarbeiter, Organe und verbundenen Un-ternehmen (nachfolgend "Freigestellte Perso-nen") von allen Ansprüchen Dritter, die diese aus und im Zusammenhang mit einer durch den Auftraggeber begangenen behaupteten Rechts-verletzung, insbesondere solcher, die im Zu-sammenhang mit den Pflichten und Obliegenhei-ten des Auftraggebers gem. § 4 stehen, gegen Freigestellte Personen geltend machen, auf ers-tes Anfordern frei. Gleiches gilt für die Kosten der Rechtsverteidigung wie angemessene Anwalts-kosten.
9. Vertragsdauer und Kündigung
Das Vertragsverhältnis wird auf unbe-stimmte Zeit geschlossen.
Sofern nicht abweichend geregelt, kön-nen die Parteien das Vertragsverhältnis mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende durch Erklärung an die jeweils andere Partei kündigen.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den Regelungen dieses Ab-schnitts unberührt.
Die Kündigungserklärung bedarf der Textform.
Nach Vertragsbeendigung werden die Daten des Auftraggebers unwiderruflich gelöscht sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflich-ten bestehen.
Im Falle einer Kündigung des Vertrages ist Cubisten berechtigt, für die zwei letzten Abrechnungszeiträume der Vertragslaufzeit für die voraussichtlich anfallende Vergütung ange-messene Abschlagszahlungen zu verlangen und von deren Zahlung vor Leistungsmonat die Her-ausgabe der eingelagerten Güter des Auftragge-bers abhängig zu machen.
10. Leistungsabhängige Regelungen
10.1 Anwendbarkeit ADSp
Ergänzend gelten – sofern nicht anders verein-bart - die ADSp 2017 in ihrer jeweils aktuellen Fassung, sofern diese den Regelungen dieser AGB nicht widersprechen.
10.2 Lagerlogistik
Der Auftraggeber hat die einzulagernden Güter auf eigene Kosten bis zur Rampe des Standortes zu verbringen und zu entladen, der ihm durch Cubisten mitgeteilt wurde.
Cubisten obliegt die selbstständige und eigenverantwortliche Verwaltung des Lagers ab Entladung der Güter, über die Einlagerung bis zur Übergabe an einen Frachtführer. Cubisten kann die Waren des Auftraggebers in ein eigenes oder fremdes Lager seiner Wahl einla-gern. Über den Lagerort wird Cubisten den Auftraggeber informieren.
Cubisten prüft die eingehenden Güter in Bezug auf offensichtliche, von außen ohne weiteres sichtbare Beschädigungen der Verpackung und Vollzähligkeit der angelieferten Einheiten (z.B. Collianzahl). Eine gegenüber den anliefernden Frachtführern oder Lieferanten er-teilte Quittung über den Empfang der Güter be-zieht sich ausschließlich auf die Anzahl der an-gelieferten Einheiten und bestätigt keinesfalls die Vollständigkeit oder Unversehrtheit des Inhalts der Einheiten. Eine weiter gehende Kontrolle ist nicht geschuldet.
Minder- oder Plusmengen, welche auf der Ebene ermittelt werden, auf die sich die Ein-gangszählung bezieht (z.B. einzelne SKU, Palet-ten oder Colli), die sich aufgrund einer Inventur ergeben, werden wertmäßig in nachgewiesener Höhe des Netto-Einkaufswertes der Waren be-rechnet. Bei Verlustschäden, die durch Inventu-ren aufgedeckt werden, sind vor Minderbestände um etwaige Mehrbestände aus vorangegangenen Inventuren zu reduzieren.
Sollte bereits ein Schadensausgleich erfolgt sein, kann Cubisten einen Erstattungsanspruch geltend machen, wenn binnen 12 Monaten die Minderbestände durch Mehrbestände ausgegli-chen werden. Ergibt sich nach wertmäßiger Verrechnung der Plusmengen mit den Minus-mengen ein positiver Wert, wird dieser auf das folgende Geschäftsjahr vorgetragen.
Eine Inventurdifferenz von 0,4 % des Lagerwer-tes zum Inventurzeitpunkt der Güter des Auftrag-gebers wird als zwischen den Parteien zulässige Abweichung vereinbart und nicht ausgeglichen.
Die Haftungshöchstgrenzen für Inventurdifferen-zen richten sich im Übrigen nach den einschlägi-gen Regelungen der ADSp 2017.
Aufwände, die im Zusammenhang mit der Auslagerung der durch den Auftraggeber eingelagerten Güter entstehen, werden – sofern nicht anders vereinbart – auf Stundebasis zu den Tarifen für Sonderleistungen abgerechnet.
10.3 Versand
Sofern nicht ausdrücklich vereinbart oder bestellt, wird Cubisten einen Logistik-dienstleister seiner Wahl mit dem Transport bzw. Versand der Güter des Auftraggebers be-auftragen.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Güter des Auftraggebers trägt – sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegen stehen – im Verhältnis zwischen Cubisten und Auftraggeber ab Übergabe an den Logistikdienstleister, der Auftraggeber.
Sofern der Versand in das Ausland nur möglich ist, wenn die Güter des Auftraggebers zollamtlich Abgefertigt werden, schließt der Auftrag zum Versand die zollamtliche Abferti-gung ein. Hierfür kann Cubisten dem Auf-traggeber zusätzliche Kosten – die sich aus dem Preisverzeichnis ergeben – berechnen.
10.4 Verpackung
Die Kosten für die Verpackung ergeben sich aus dem Preisverzeichnis.
10.5 Bereitstellung Plattform, Anbindung von Shops und Nutzung von Schnittstellen
Der Auftraggeber hat die ihm überlasse-nen Zugangsdaten vertraulich zu behandeln.
Der Auftraggeber ist für die Anbindung seiner Systeme an die Schnittstellen von Cubisten (Integration) selbst verantwortlich.
Der Auftraggeber ist für sämtliche Akti-vitäten, die unter Verwendung seines Nutzerkon-tos vorgenommen werden, verantwortlich. Hat der Auftraggeber den Missbrauch seines Pass-worts nicht zu vertreten, weil eine Verletzung der bestehenden Sorgfaltspflichten nicht vorliegt, so haftet der Auftraggeber nicht. Der Nachweis, dass er den Missbrauch seines Passworts nicht zu vertreten hat, bleibt dem Auftraggeber unbe-nommen.
Ferner ist der Auftraggeber für Aktivitä-ten, Verlust und die Richtigkeit von Daten, die über die ihm zur Verfügung gestellten Cubisten-Schnittstellen (z.B. Auslösung von Bestel-lungen über die Shop-Anbindungen) verantwort-lich.
Erhält der Auftraggeber Kenntnis von der missbräuchlichen Nutzung der Plattform oder der Cubisten-Schnittstellen, ist er verpflich-tet, Cubisten hierüber unverzüglich zu in-formieren. Zenfulfillment ist in diesen Fällen berechtigt, den Zugang zu der Plattform zu sper-ren bis ein weiterer Missbrauch in Abstimmung mit dem Auftraggeber nicht mehr droht. Entspre-chendes gilt, wenn Cubisten ohne Beteili-gung des Auftraggebers von einer missbräuchli-chen Nutzung der Plattform Kenntnis erlangt. In diesen Fällen wird Cubisten den Auftragge-ber unverzüglich informieren.
11. Leistungshindernisse und höhere Gewalt
Leistungshindernisse, die nicht dem Risikobe-reich von Cubisten zuzurechnen sind, be-freien Cubisten für die Zeit ihrer Dauer von den Verpflichtungen, deren Erfüllung unmöglich geworden ist.
Als Leistungshindernisse gelten höhere Gewalt (z.B. Unwetter, Überflutungen, Stürme), Streiks und Aussperrungen, , Unruhen, kriegerische oder terroristische Akte, behördliche Maßnahmen sowie sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse.
Bei Vorliegen eines Leistungshindernisses unter-richtet Cubisten den Auftraggeber über die voraussichtliche Dauer des Leistungshindernis-ses und wird sich bemühen, die Auswirkungen für die andere Partei im Rahmen des wirtschaft-lich Zumutbaren so gering wie möglich zu halten.
12. Sonstige Bestimmungen
Ein Zurückbehaltungsrecht kann durch den Auftraggeber nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig fest-gestellt oder unbestritten sind und in Zusam-menhang mit diesem Vertragsverhältnis stehen.
Nebenabreden oder Ergänzungen, wel-che nicht ausdrücklich in diesen AGB zugelassen wurden oder sich aus der Preisliste ergeben, sowie die Aufhebung dieses Formerfordernisses bedürfen der Textform.
Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise un-wirksam sein oder werden, wird die Wirksam-keit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirk-same Bestimmung zu ersetzen, die dem wirt-schaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
Erfüllungsort ist der dem Auftraggeber mitgeteilte Lagerort.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei einer mehrsprachigen Version dieses Vertrages ist für die rechtlichen Wirkungen allein der deutsche Text maßgeblich.
Wenn der Auftraggeber Kaufmann, juris-tische Person des öffentlichen Rechts oder öf-fentlich-rechtliches Sondervermögens ist, ist ausschließlich Berlin Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außer-gerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
Haftungsregelungen nach ADSp 2017
Die ADSp 2017 enthalten in Ziffer 22 bis 27 Haftungsregelungen, die z.T. von den gesetzlichen Regelungen abweichen. Die ADSp 2017 beschränken in Ziffer 23 die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB für Schäden im speditionellen Gewahrsam auf 8,33 SZR/kg, bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 SZR/kg, sowie ferner je Schadenfall auf 1,25 Millionen Euro oder 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für den Bereich der verfüg-ten Lagerung begrenzt Ziffer 24 ADSp 2017 die Haftung des Spediteurs für Güterschäden auf 8,33 SZR/kg, höchstens jedoch 35.000 Euro je Schadenfall. Besteht der Schaden eines Auftraggebers in einer Differenz zwischen Soll- und Ist-Bestand des Lagerbestands, ist die Haftung des Spediteurs abweichend vom Vorgenannten der Höhe nach auf 70.000 Euro pro Jahr begrenzt. Die Haftung des Spediteurs für andere als Güterschä-den mit Ausnahme von Personenschäden und Sachschäden an Drittgut ist auf 35.000 Euro je Schadenfall begrenzt. In jedem Fall ist die Haftung des Spediteurs mit Ausnahme von Perso-nenschäden und Schäden an Drittgut, unabhängig davon, wie viele Ansprüche aus einem Schadenereignis erhoben werden, bei einer verfügten Lagerung auf 2,5 Millionen Euro je Schadenereig-nis begrenzt, bei mehreren Geschädigten haftet der Spediteur anteilig im Verhältnis ihrer Ansprüche.