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Onlineshop rechtssicher gestalten – 9 Tipps, wie dein Onlineshop abmahnsicher wird – mit Checkliste

Mit einem Onlineshop bist du nicht an Laden- und Geschäftszeiten gebunden und kannst durch eine viel größere Reichweite potenzielle Kunden erreichen, als mit einem ortsgebundenen Geschäft. Kein Wunder also, dass sich Onlineshops immer größerer Beliebtheit erfreuen. Doch bei allen Vorteilen, die ein Onlineshop mit sich bringt, ist es wichtig, dass du deinen Shop rechtssicher gestaltest, denn sonst landest du ganz schnell in der Abmahnfalle. Mit den nachfolgenden Tipps für einen rechtssicheren Onlineshop sollte nichts mehr schief gehen und du kannst dich voll und ganz auf dein Kernbusiness konzentrieren. Am Ende des Artikels findest du außerdem noch eine kurze übersichtliche Checkliste, damit du nichts vergisst auf deinem Weg zum rechtssicheren Onlineshop.

Produktname und Markeneintragung

Bevor du überhaupt eine Domain für deinen Onlineshop registrierst, solltest du dir Gedanken zu deinem Produktnamen und deiner Marke machen. Wer einfach Produkte verkauft, ohne die Marke eintragen zu lassen, hat häufig das Problem von Nachahmern, die es besser wissen und am Ende sogar deine Marke auf ihren Namen eintragen lassen. Die Konsequenz daraus wäre, dass du am Ende eine Markenrechtsverletzung begehst, abgemahnt wirst und deine Produkte nicht mehr unter diesem Namen verkaufen darfst.

Überlege dir also genau, welchen Markennamen du deinen Produkten geben möchtest. Hast du einen Namen gefunden, der zum Produkt und deinem Unternehmen passt, musst du unbedingt prüfen, ob dieser Markenname bereits vorhanden ist. Auf der Seite des Deutschen Patent- und Markenamts findest du ein Register mit allen in Deutschland eingetragenen Marken. Dort kannst du dich auch über international eingetragene Marken informieren. Bei der Recherche, ob es die Marke schon gibt, solltest du sehr genau arbeiten und lieber einmal zu viel prüfen.

Bist du sicher, dass es diesen Markennamen noch nicht gibt, kannst du dich online auf der Seite des Patent- und Markenamtes mit deiner Marke registrieren. Die Eintragung deiner Marke in Deutschland mit drei Klassen kostet online 290,00 Euro und kann mehrere Monate dauern. Nach der Eintragung beginnt noch eine dreimonatige Widerspruchsfrist, in der Widerspruch eingelegt werden kann. Ist diese Frist um, erhältst du eine Urkunde für die Markeneintragung und bist offiziell für die nächsten zehn Jahre beim deutschen Marken- und Patentamt eingetragen. Danach kannst du eine Verlängerung beantragen.

2. Erstellung der Domain für deinen rechtssicheren Onlineshop

Steht dein Markenname fest, solltest du möglichst schnell die passende Domain für deinen Onlineshop registrieren. Ist die Domain mit deiner Marke bereits vergeben und deine Marke beim Marken- und Patentamt eingetragen, kannst du auf das Markenrecht zugreifen. Dort ist festgelegt, dass eine Marke die ungeschützte Domain schlägt. Dazu findest du unter den § 14 und § 15 MarkenG, dass du im Falle der Nutzung deiner geschützten Marke in der Domain durch einen anderen, das Recht der Nutzungsunterlassung geltend machen kannst. Dies gilt natürlich auch im Umkehrschluss, wenn du eine Domain für deinen Shop registriert hast und diese einen geschützten Markennamen enthält.

3. Erstelle ein rechtssicheres Impressum

Bist du an dem Punkt, wo dein Onlineshop soweit steht, solltest du unbedingt vor dem Verkauf der ersten Produkte ein rechtssicheres Impressum erstellen, sonst läufst du Gefahr abgemahnt zu werden. Häufige Fehler werden in der Anschrift und den Kontaktdaten gemacht. Du bist dazu verpflichtet, deine vollständige Unternehmensadresse sowie deine Kontaktdaten anzugeben. Bist du Einzelunternehmer und deine Adresse ist gleichzeitig dein privater Wohnsitz, musst du diese Adresse vollständig angeben. Abkürzungen beim Namen, oder der Hinweis „Adresse auf Anfrage“ sind dabei nicht erlaubt. Dein Impressum muss mit einem Klick erreichbar sein, von jeder Seite deines Onlineshops aus, am besten setzt du den Link zum Impressum in den Fußbereich deiner Website. Gebe der Verlinkung zum Impressum auch einen eindeutigen Namen, sodass Kunden sofort wissen, wie sie dich erreichen können. Neben der rechtlichen Verpflichtung, wirkt ein Onlineshop auch äußerst unseriös, ohne Impressum.

Zusätzlich musst du auch deine Kontaktdaten angeben, damit dich der Kunde erreichen kann. Die E-Mail-Adresse reicht dabei nicht aus, eine Telefonnummer ist verpflichtend.

Zusätzlich solltest du im Impressum noch Hinweise zu Verantwortlichen der Website, zum Urheberrecht und Haftungshinweise geben. Wenn du auf der sicheren Seite sein willst, solltest du dir das Impressum von einem Rechtsanwalt erstellen oder prüfen lassen. Eine kostenlose bzw. günstige Alternative ist auch ein Impressumsgenerator, der allerdings keine Rechtssicherheit bietet.

4. Datenschutzvereinbarung nach DSGVO

Als Onlineshopbetreiber sammelst und verarbeitest du automatisch Daten, deshalb ist die Datenschutzerklärung neben dem Impressum, ebenfalls ein sehr wichtiger Punkt, den du für deinen rechtssicheren Onlineshop beachten solltest. Auch bei der Verwendung von Analysetools wie zum Beispiel Google Analytics oder Plugins wie Facebook werden personenbezogenen Daten verarbeitet und gespeichert. Die Datenschutzverordnung (DSGVO) legt daher unter Artikel 13 fest, welche Informationen in einer Datenschutzerklärung verpflichtend sind. Eine rechtssichere Datenschutzerklärung muss außerdem transparent, verständlich und leicht zugänglich für den Besucher deines Onlineshops sein. Auch hier empfiehlt es sich, diese neben dem Impressum im unteren Bereich deiner Website zu platzieren, damit dem Besucher der direkte Zugang von allen Seiten ermöglicht wird.

5. Stelle deine Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor – kurz: AGBs

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Grundsätzlich bist du als Shopbetreiber nicht dazu verpflichtet Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu haben. Im Zweifel gilt das deutsche Recht zwischen den Vertragsparteien, meist aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Allerdings ist es absolut empfehlenswert, wenn du deinen Onlineshop rechtssicher gestalten möchtest, dich mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzusichern, um deiner Informationspflicht als Händler nachzukommen. Nachfolgende Informationen sind verpflichtend anzugeben:

  • Informationen über die wesentlichen Merkmale und Eigenschaften deiner Produkte
  • Informationen zu deinen Zahlungsbedingungen
  • Informationen zu Liefer- bzw. Leistungsbedingungen (bis zu welchem Termin wird die Ware geliefert bzw. die Dienstleistung von dir erbracht)
  • Informationen zur Reklamation nach dem gesetzlichen Mängelhaftungsrecht

Durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hast du aber noch einen zusätzlichen Vorteil, denn du kannst verschiedene Regelungen zu deinen Gunsten anpassen und direkt alle Abwicklungs- und Zahlungsmodalitäten regeln.

Das dein Angebot auf deiner Website freibleibend ist, solltest du außerdem unbedingt in deinen AGB regeln, denn dann hast du bei einem Preisfehler immer noch die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten. Mit dem Versand einer Bestellbestätigung, bestätigst du auch von deiner Seite aus, dass der Vertrag zustande kommt, diese sollte bis spätestens zur Erbringung der Leistung dem Kunden vorliegen.

Für deine AGB solltest du keine kostenlosen Vorlagen aus dem Internet nehmen, denn diese passen oft nicht zur eigenen Branche oder sind veraltet. Verstößt du mit unzulässigen Klauseln in deinen AGB gegen die aktuelle Rechtsgrundlage, stellt dies einen Wettbewerbsverstoß dar, der eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung nach sich ziehen kann. Deshalb ist es ratsam, die AGB für einen rechtssicheren Onlineshop von einem Anwalt überprüfen zu lassen.

6. Was du beim Verkauf deiner Produkte beachten solltest

Als E-Commerce-Händler musst du auch beim Verkauf deiner Produkte auf verschiedene rechtlicher Grundlagen achten. Neben der richtigen Preisdarstellung und einer rechtlichen einwandfreien Angabe zum Liefer- bzw. Leistungszeitraum, musst du auch Bildrechte, Urheberrechte und Rechte an Grafiken berücksichtigen.

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6.1 Preistransparenz und Preisdarstellung
Die Preise für deine Produkte oder angebotenen Leistungen müssen transparent und deutlich erkennbar für den Endkunden sein. Durch die Preisangabenverordnung (PangV) bist du als Shopbetreiber verpflichtet Endpreise anzugeben. Als Beispiel dazu ist es rechtlich nicht erlaubt, Preise zzgl. Mehrwertsteuer anzugeben, sondern der Kunde muss den tatsächlichen Endpreis sehen, mit dem Hinweis „inklusive Mehrwertsteuer“. Auch zusätzliche Gebühren musst du gut erkenntlich mit angeben. Bei Gütern, die nach Maßen und Werten berechnet werden, muss außerdem der Grundpreis angegeben werden, aus welchem sich dann der Preis für die gewünschte Menge ergibt.

6.2 Liefer- und Leistungszeitraum
Laut dem Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche, kurz EGBGB genannt, bist du verpflichtet, dem Kunden ein Datum zu nennen, bis wann er spätestens mit der Ware oder Dienstleistung rechnen kann. Ungenaue Formulierungen wie „bis zur Kalenderwoche 30 oder später“, solltest du daher unbedingt vermeiden, sonst besteht die Gefahr einer Abmahnung. Empfehlenswert ist die Angabe von einem Zeitraum mit einem Enddatum für die Lieferung oder Leistungserbringung.

6.3 Artikelbilder und Grafiken in deinem Onlineshop
Ähnlich wie mit dem Produkttexten und Artikelbeschreibungen verhält es sich mit Artikelbildern und Grafiken in deinem Onlineshop. Auch hier solltest du nur eigene Bilder und Grafiken verwenden. Lässt du zum Beispiel Bilder deiner Artikel oder Produkte professionell erstellen, ist vertraglich zu vereinbaren, dass alle Nutzungsrechte bei dir liegen und du diese für kommerzielle Zwecke nutzen darfst. So gestaltet es sich auch mit Grafiken und allen anderen Bildern, die du nutzen möchtest. Auch solltest du bei Bildern, die du zum Beispiel im Internet kaufst, darauf achten, alle Rechte am Bild zu kaufen. Prinzipiell ist es aber sinnvoll, Bilder von deinen eigenen Produkten, immer selbst zu erstellen oder in Auftrag zu geben, denn gekaufte Bilder, die der Kunde eventuell bereits auf einer anderen Website gesehen hat, wirken unseriös.

6.4 Artikelbeschreibungen
Die Eigenschaften und Merkmale deiner Produkte sollten deutlich und verständlich beschrieben werden. Dabei ist es wichtig, dass du die Texte selbst verfasst oder in Auftrag gibst. Wenn du Produkttexte von Dritten verfassen lässt, dann solltest du vertraglich regeln, dass du bei Übergabe der Texte alle Rechte erhältst und die Texte nutzen darfst. Produkttexte- und Beschreibungen darfst du keinesfalls abschreiben oder kopieren, da du damit gegen das Urhebergesetz (UrhG) verstößt, was zur Abmahnung und hohen Strafen führen kann.

7. Widerrufsfrist – Rechtssicher im Onlineshop informieren

Als Onlineshopbetreiber bist du dazu verpflichtet, deine Kunden ausführlich und transparent über ihr Widerrufsrecht zu informieren. Solltest du deine Kunden nicht ausreichend über ihr Widerspruchsrecht informieren, droht dir eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung.

Die gesetzliche Widerrufsfrist für neue Artikel oder Produkte liegt bei 14 Tagen. Während des 14-tägigen Widerrufsrecht hat dein Kunde, die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten. Nach der aktuellen Gesetzeslage hast du aber die Option mögliche Rücksendekosten dem Kunden aufzuerlegen. Für die Reklamation und Rückabwicklung wegen falsch gelieferter oder beschädigter Artikel musst du aber natürlich weiterhin die Kosten übernehmen.

Eine ordnungsgemäße Muster-Widerrufsbelehrung findest du im EGBGB unter Artikel 246a (1). Allerdings musst du diese Widerrufsbelehrung auf deinen Onlineshop entsprechend anpassen. Hier lohnt es sich, wenn du dir Hilfe von einem Anwalt einholst, der die Widerrufsbelehrung noch einmal juristisch prüft.

Deine Widerrufsbelehrung sollte übrigens auch keinesfalls als Bild oder Grafik in deine Website eingefügt werden. Da Grafiken bei schwacher Internetverbindung oft nicht geladen werden, gilt die Widerrufsbelehrung als nicht erfolgt.

8. Informiere deine Kunden mit einem rechtssicheren Newsletter

Eine gute Möglichkeit für aktives Marketing und Kundenbindung ist der Einsatz von einem Newsletter. Mit dem Newsletter informierst du über neue Produkte, Rabattaktionen und bringst dich immer wieder ins Gedächtnis deiner Kunden und interessierten Besuchern. Ratsam ist es daher, deinen Shopbesuchern, die Möglichkeit zu geben, sich in deinen automatischen Newsletter einzutragen. Dabei solltest du unbedingt das „Double-Opt-In“ Verfahren verwenden, da sonst ganz schnell eine Abmahnung erfolgen kann. Beim Double-Opt-In Verfahren wird die Zustimmung vom Verbraucher erst über Eintragung in den Newsletter eingeholt und dann noch mal durch eine zweite Zustimmung mittels E-Mail gegeben. Zusätzlich muss der Hinweis für die Abstellung des Newsletters deutlich sichtbar sein. Beachte dabei, dass von etwaige Interessenten, mit denen keine Geschäftsbeziehung eingegangen wurde, der Grundsatz der Datenvermeidung beachtet werden muss, was im Klartext heißt, du darfst zwar Daten wie den Namen abfragen, aber nur optional und nicht zwingend fordern.

9. Rechtlich sichere „Button-Lösung“ für Onlineshops

Für mehr Transparenz im Onlinehandel wurde die Button-Lösung geschaffen. Damit soll dein Kunde genau erkennen, wann er kostenpflichtig bestellt. Dabei ist es wichtig, dass Buttons nicht irreführend sind und klar und deutlich zu erkennen ist, wann nun die Bestellung erfolgt. Bezeichnungen für den Bestellbutton wie „Weiter“, „Los“ oder „Anmelden“ sind demnach nicht erlaubt, um die Bestellung kostenpflichtig abzuschließen. Erlaubte Formulierungen sind „Jetzt kaufen“, „Zahlungspflicht bestellen“ oder auch einfach nur „Kaufen“. Achte deshalb unbedingt bei der Umsetzung deines Onlineshops auf die rechtlich sichere Beschriftung deiner Buttons.

Bleibe informiert und tappe nicht in die Abmahnfalle

Die ersten Schritte zu deinem rechtssicheren Onlineshop sind nun gemacht. Wichtig ist, dass du stets informiert bleibst und die aktuelle Rechtslage immer im Blick behältst. Nach der Umsetzung der oben genannten Punkte ist es ratsam, den Onlineshop noch mal von einem Juristen überprüfen zu lassen, um gegebenenfalls kleine Details oder Änderung vorzunehmen, damit du nicht in die Onlineshop Abmahnfalle trittst.

Checkliste für einen rechtssicheren Onlineshop

Überlegung einer Marke für den Onlineshop

  • Recherche, ob bereits die Marke eingetragen wurde, oder Ähnliche Namen in direkter Konkurrenz stehen
  • Registrierung der Marke beim Marken- und Patentamt

– Registrierung einer Domain auf den Markennamen

– Erstellung eines rechtssicheren Impressums

– Verfassung der Datenschutzvereinbarung nach DSGVO

– Erstellung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

– Gebe Informationen zu Produkten und Leistungen nach den gesetzlichen Vorgaben

  • Informationen und Angaben zu den Preisen
  • Erstelle Informationen zur Liefer- und Leistungserbringung
  • Beachte Bild- und Nutzungsrechte für deine Produktbilder, verwende eigene
  • Erstelle eigene Produkttexte

– Erstelle eine ausführliche Widerspruchsbelehrung nach EGBGB

– Verwende für deinen Newsletter das Double-Opt-In-Verfahren

– Verwende die Button-Lösung zur Kaufabwicklung

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